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Der Befristete EU-Beihilferahmen

Die Beihilferegelungen umfassen die rechtlichen Regelungen, die den Rahmen der Corona-Zuschussprogramme bilden.

Der Befristete EU-Beihilferahmen (Temporary Framework) wurde am 18. November 2021 angepasst, so dass für die Überbrückungshilfe IV die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 jeweils in der Fassung vom 21. Dezember 2021 gelten.

Ausführlichen Informationen zu den verschiedenen Beihilferegelungen finden Sie auf der Website der Förderdatenbank oder auf der Infowebsite:

Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung.

Maximale Förderhöhe Überbrückungshilfe IV insgesamt 54,5 Euro (davon max. 40 Mio. Euro Schadensausgleich) bzw.: 

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (im Rahmen der Fixkostenregelung nur für kleine und Kleinstunternehmen)
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019)

Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die maximale Förderhöhe zu erreichen.

Übersichtsgrafik zu den Beihilferegelungen der Überbrückungshilfe IV

Die Grafik "Beihilferegelungen der Überbrückungshilfe IV" als PDF herunterladen

Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.

Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung.

Maximale Förderhöhe Überbrückungshilfe III und III Plus 52 Mio. Euro (davon max. 40 Mio. Euro Schadensausgleich) bzw.:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (im Rahmen der Fixkostenregelung nur für kleine und Kleinstunternehmen)
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019)

Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die maximale Förderhöhe zu erreichen.

Infografik zu den Beihilferegelungen der Überbrückungshilfen III und III Plus

Die Grafik "Beihilferegelungen der Überbrückungshilfe III und III PLus" als PDF hrunterladen

Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.

Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung


Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die Förderhöhe von 75 % zu erreichen.

Ausgenommen ist eine Kumulation der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 und der Bundesregelung Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Schadensausgleich).

Übersichtsgrafik zu den Beihilferegelungen der erweiterten November- und Dezemberhilfe

Die Grafik "Erweiterte November- und Dezemberhilfen" als PDF herunterladen

Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.