Die Beihilferegelungen umfassen die rechtlichen Regelungen, die den Rahmen der Corona-Zuschussprogramme bilden.
Der Befristete EU-Beihilferahmen (Temporary Framework) wurde am 18. November 2021 angepasst, so dass für die Überbrückungshilfe IV die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 jeweils in der Fassung vom 21. Dezember 2021 gelten.
Ausführlichen Informationen zu den verschiedenen Beihilferegelungen finden Sie auf der Website der Förderdatenbank oder auf der Infowebsite:
Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung.
Maximale Förderhöhe Überbrückungshilfe IV insgesamt 54,5 Euro (davon max. 40 Mio. Euro Schadensausgleich) bzw.:
Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die maximale Förderhöhe zu erreichen.
Die Grafik "Beihilferegelungen der Überbrückungshilfe IV" als PDF herunterladen
Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.
Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung.
Maximale Förderhöhe Überbrückungshilfe III und III Plus 52 Mio. Euro (davon max. 40 Mio. Euro Schadensausgleich) bzw.:
Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die maximale Förderhöhe zu erreichen.
Die Grafik "Beihilferegelungen der Überbrückungshilfe III und III PLus" als PDF hrunterladen
Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.
Zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig von der gewählten Beihilferegelung
Unternehmen können die Beihilferegelung wählen und mehrere Regelungen kombinieren, um die Förderhöhe von 75 % zu erreichen.
Ausgenommen ist eine Kumulation der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 und der Bundesregelung Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Schadensausgleich).
Die Grafik "Erweiterte November- und Dezemberhilfen" als PDF herunterladen
Ausführliche Informationen zu den Beihilferegelungen finden Sie auf der Infowebsite in den Beihilfe-FAQ.